Wels kontrolliert Silvesterknallerei

Wie bereits im Dezember-Amtsblatt berichtet, gibt es auch heuer keinen Verkauf von Böllern und Silvesterraketen auf öffentlichem Gut in Wels. Darüber hinaus gelten folgende Vorschriften:

Vorschriften im Überblick

  • Feuerwerkskörper der Kategorie F1 – von denen eine geringe Gefahr ausgeht und welche nur wenig Lärm erzeugen – können ab dem zwölften Lebensjahr erworben werden.
  • Der Erwerb und Besitz von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist ab dem 16. Lebensjahr erlaubt. Aber Vorsicht: Deren Verwendung ist im Ortsgebiet grundsätzlich verboten!
  • Insbesondere gilt dieses Verbot im Bereich von Kirchen, Krankenhäusern, Altersheimen, Tierheimen und Tiergärten.
  • Es ist natürlich auch verboten, Feuerwerkskörper im Nahbereich von leicht entzündlichen Quellen und Tankstellen abzuschießen.

Bei unsachgemäßer Nutzung und illegalem Besitz von Feuerwerkskörpern werden diese von der Polizei abgenommen und von der Behörde für verfallen erklärt. Zudem kommt es zur Anzeigengestaltung, wobei Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar Freiheitsstrafen bis zu drei Wochen verhängt werden können.

Ebenso raten Polizei und Stadt Wels dringend davon ab, Feuerwerkskörper in anderen Ländern zu erwerben. Diese durchlaufen meist keine Qualitätskontrollen und sind deshalb auch nicht mit dem – in Österreich erforderlichen – CE-Zeichen gekennzeichnet. Von diesen geht oft eine große Verletzungsgefahr für die Sicherheit aus.

Sicherheitsreferent Vizebürgermeister Gerhard Kroiß: „Verzichten Sie heuer ganz besonders auf die Tradition des Silvesterfeuerwerks und genießen Sie den diesjährigen Jahreswechsel ruhiger als sonst. Gerade bei Feuerwerkskörpern gilt auch heuer: Vorsicht ist besser als Leichtsinn! Mein Dank gilt bereits jetzt der Polizei für die wichtige Arbeit vor und zu Silvester!”

Textquelle: Stadt Wels