E-Scooter: Wels mahnt Disziplin ein

Anlässlich des Starts eines dritten E-Scooter-Anbieters in Wels-Stadt erinnert Sicherheitsreferent Vizebürgermeister Gerhard Kroiß die Betreiber und die Benutzer an die Einhaltung des seit Frühling 2021 geltenden Verhaltenskodex.

Zu den bisher rund 200 Miet-E-Rollern in Wels-Stadt der Unternehmen TIER (türkis) und Lime (grün) kommen nun bis Ende Juli rund 80 des Anbieters MAX Mobility (schwarz/silbergrau) dazu. Eine gesetzliche Handhabe etwa für ein Verbot der Fahrzeuge – über die es öfter Beschwerden wegen verkehrsbehinderndem Abstellen oder zu hoher Geschwindigkeit gab – hat die Stadt nicht. Aus diesem Grund wurde 2021 der Verhaltenskodex für Betreiber und Kunden ins Leben gerufen (Auszug):

Die Betreiber müssen nachweisen, dass ihre E-Scooter den gesetzlichen Normen entsprechen und die Roller auch selbst fach- und sachgerecht warten. Weiters empfehlen die Firmen den Nutzern unmissverständlich die Verwendung von Helmen und die Beachtung der Verkehrsregeln (vor allem zur Sicherheit von Fußgängern). Besonders wichtig ist die Aufklärung über das richtige Abstellen der Roller (keine Sicherheitsgefährdung, kein öffentliches Ärgernis, möglichst platzsparend). Fahrer, die sich wiederholt darüber hinwegsetzen, können von der Nutzung ausgeschlossen werden.

An folgenden Orten im Stadtgebiet ist das Abstellen der E-Scooter verboten: In Radabstellanlagen, vor Zugängen/Einfahrten, in Haltestellen, auf Rad- oder Gehwegen, auf Gehsteigen mit weniger als 2,5 m Breite und auf Bodenleitsystemen für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen. Bei vorschriftswidrigem Abstellen muss der Betreiber den betreffenden Roller drei Stunden nach Einlangen einer entsprechenden Meldung entfernen. Zur besseren Unterscheidbarkeit ist dabei jeder Verleihfirma eine Farbe (siehe oben) zugeordnet. Bei Gefahr in Verzug – oder nach Ablaufen der Drei-Stunden-Frist – kann die Stadt den E-Scooter jederzeit auf Kosten des Betreibers entfernen (lassen).

Als Parkverbotszonen mit gesperrter Rückgabefunktion sind einstweilen die beiden großen öffentlichen Grünanlagen Burggarten und Pollheimerpark, die Fußgängerzonen Bäcker-, Schmidt- und Hafergasse sowie die Burggasse programmiert. Sollte es im Lauf der Zeit an anderen Orten Probleme mit der Rückgabe der Elektroroller geben, so kann sich diese Liste noch erweitern.

Die Verleiher dürfen die Maximalgeschwindigkeit auf höchstens 25 Kilometer pro Stunde sowie in den Fußgängerzonen (Stadtplatz, Bäcker-, Burg-, Schmidt- und Hafergasse) höchstens 10 Kilometer pro Stunde programmieren. Dort gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Fahrräder.

Darüber hinaus entsteht gerade ein Konzept für eigene E-Scooter-Abstellplätze an neuralgischen Punkten in der Innenstadt und in den Stadtteilzentren. Diese sollen die Anzahl der falsch abgestellten Roller weiter verringern helfen. Die Präsentation erfolgt unmittelbar nach der Fertigstellung.

Sicherheitsreferent Vizebürgermeister Gerhard Kroiß: „Grundsätzlich sind E-Scooter ein umweltfreundliches und gerade für den städtischen Bereich geeignetes Fortbewegungsmittel. Ein gutes Auskommen mit den anderen Verkehrsteilnehmern ist aber nur dann möglich, wenn sich Anbieter und Benutzer an die Straßenverkehrsordnung und den von der Stadt Wels eigens entwickelten Verhaltenskodex halten!“

Textquelle: Stadt Wels 

Bildquelle: FPÖ Wels