Parkgebühr für E-Autos Anfang Juli beschlossen

Am Montag, 4. Juli wurde im Gemeinderat einstimmig die Gebührenpflicht für E-Autos in der Kurzparkzone beschlossen. Nach einer mehr als 14-tägigen Übergangsfrist – während der E-Auto-Besitzer, die ihr Fahrzeug in der Gebührenzone abgestellt hatten, informiert, aber nicht abgestraft wurden – ist Letzteres nun seit Montag, 8. August der Fall.

Eine ähnliche Regelung zur Gebührenpflicht auch für E-Autos in der Kurzparkzone besteht beispielsweise in der Landeshauptstadt Linz. Überdies zählen die Parkgebühren in der Stadt Wels mit nur einem Euro für zwei Stunden Parkdauer („Einen Euro bezahlen – zwei Stunden Parken“) sowie einer Gratis-Parkstunde zwischen 12:00 und 13:00 Uhr österreichweit zu den niedrigsten.

Vizebürgermeister Gerhard Kroiß: „Ich möchte neuerlich alle Benutzer von E-Autos erinnern, dass in der Kurzparkzone Parkgebühren zu entrichten sind.“

Textquelle: Stadt Wels 

Bildquelle: FPÖ Wels