Wels startet Informationskampagne gegen K.O.-Tropfen

Unter dem Motto „K.O.-Tropfen – Nicht mit mir“ starten die Stadt Wels, das Stadtpolizeikommando Wels und der Tourismusverband Wels eine Informationskampagne gegen die Verabreichung von K.O.-Tropfen. Obwohl es laut Informationen des Stadtpolizeikommandos in Wels – anders als in anderen österreichischen und internationalen Städten – derzeit nur äußerst selten zu Anzeigen in diesem Bereich kommt, möchten die Verantwortlichen damit das Bewusstsein für dieses Thema in der Bevölkerung schaffen. Dazu wurde ein Info-Folder ausgearbeitet, der gemeinsam mit einem wiederverwendbaren Getränke-Deckel in den kommenden Wochen unter anderem in den Welser Nachtgastro-Lokalen und bei Veranstaltungen ausgeteilt wird. Mit den Deckeln kann verhindert werden, dass unbemerkt Substanzen in Getränke geschüttet werden.

Sicherheitsreferent Vizebürgermeister Gerhard Kroiß: „Vor allem in alkoholischen Getränken machen sich K.O.-Tropfen geschmacklich kaum bemerkbar. Daher am besten stets auf das Getränk aufpassen oder vertrauenswürdige Freunde aufpassen lassen, dann ist man auf der sicheren Seite. Die Täter gehören jedenfalls mit der vollen Härte des Gesetzes zur Verantwortung gezogen!“

Abteilungsinspektorin Evelyn Wolf (Sicherheitskoordinatorin Stadtpolizeikommando Wels): „Für die Polizei ist eine rasche Anzeigeerstattung sehr wichtig, da die Substanzen im Körper nur kurz nachweisbar sind. Derzeit ist nicht erkennbar, dass die Verabreichung von K.O.-Tropfen in Wels zunimmt. Da jedoch andere Länder damit zu kämpfen haben, ist es wichtig, vor allem die Jugend zu sensibilisieren.“

Kommerzialrat Helmut Platzer (Obmann Tourismusverband Wels): „Der Tourismusverband unterstützt diese Aktion, weil Wels hier präventiv aufklärt. Gemeinsam wollen wir sensibilisieren, damit der abendliche Lokalbesuch nicht mit einem ungewissen Morgen danach endet.“

K.O.-Tropfen – Die unsichtbare Gefahr!

Anders als andere Substanzen, sind K.O.-Tropfen geschmacksneutral und farblos. Sie werden in Discos oder bei Partys heimlich Getränken beigemischt, um die Opfer wehrlos zu machen. Die Wirkung ist, besonders in Kombination mit Alkohol, unkalkulierbar und lebensgefährlich.

Die Täter nutzen die hilflose Lage der Opfer aus, um Straftaten wie Vergewaltigungen oder Diebstahl zu begehen. Nach dem Erwachen können sich die Opfer an nichts erinnern. Darüber hinaus können K.O.-Tropfen nur bis zu zwölf Stunden nach der Verabreichung im Blut nachgewiesen werden. Deshalb ist es wichtig, bei einem Verdacht rasch Anzeige zu erstatten und eine Blut- und Harnprobe abnehmen zu lassen.

Anders als häufig angenommen, betrifft die Verabreichung K.O.-Tropfen allerdings nicht nur Mädchen und Frauen. Für die Verübung von Raubdelikten werden oftmals auch Jungen und Männer Opfer dieser Substanzen. Daher zielt die Informations-Kampagne auch darauf ab, das männliche Geschlecht für diese Gefahr zu sensibilisieren.

Tipps, um nicht Opfer von K.O.-Tropfen zu werden:

  • Getränke nie unbeaufsichtigt stehen lassen.
  • Keine offenen Getränke von Leuten annehmen, die man nicht kennt!
  • Auf Personen achten, die sich verdächtig einem Glas nähern!
  • „Mit Freunden kommen, mit Freunden gehen“ – das ist eine der besten Schutzmöglichkeiten!

Was tun, wenn K.O.-Tropfen verabreicht wurden?

  • Schnell reagieren!
  • An Freunde oder das Barpersonal wenden!
  • Sofort Anzeige bei der Polizei erstatten!
  • Sofort ärztliche Hilfe holen oder in ein Krankenhaus fahren!
  • Die Ärzte über den Verdacht informieren!
  • Blut- und Harnproben abnehmen lassen, da K.O.-Tropfen nur zwölf Stunden im Körper nachweisbar sind!

Weitere Informationen und Ansprechpersonen

  • Online unter frauen.bka.gv.at sowie bmi.gv.at/praevention
  • Kostenlose Frauenhelpline gegen Gewalt: Tel. +43 800 222 555
  • Beratung für vergewaltigte Frauen und Mädchen: +43 1 523 22 22
  • Servicenummer der Polizei: +43 59 133
  • Rat auf Draht: 147
  • Notruf Polizei: 133
  • Notruf Rettung: 144

OÖ. Jugendschutzgesetz

Gleichzeitig mit der Präsentation zur Informationskampagne gegen K.O.-Tropfen weisen die Stadt Wels und das Stadtpolizeikommando Wels auf die Einhaltung des OÖ. Jugendschutzgesetzes hin. Das Landesgesetz gilt für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und regelt den Alkohol- und Tabakkonsum, die Ausgehzeiten, die Teilnahme am Glücksspiel sowie Zugangsbeschränkungen.

Ohne Aufsichtsperson dürfen Personen unter 14 Jahren in Oberösterreich von 05:00 bis 22:00 Uhr, Personen zwischen 14 und 15 Jahren von 05:00 bis 24:00 Uhr und Personen ab 16 Jahren ohne zeitliche Beschränkung fortgehen. In Begleitung einer Aufsichtsperson (Erziehungsberechtigter sowie Arbeitgeber und Erwachsene mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern) gibt es generell keine zeitliche Beschränkung. Personen unter 18 Jahren dürfen sich in Lokalen, in denen vorwiegend Wasserpfeifen (Shishas), E-Shishas oder E-Zigaretten abgegeben oder konsumiert werden, nicht aufhalten. Ebenso tabu sind Nachtclubs und Wettcafés.

Verboten ist Personen unter 18 Jahren auch der Kauf und Konsum von Tabakwaren, Wasserpfeifen, E-Shishas, E-Zigaretten und den dazugehörigen Tabaken, Liquids sowie Melasse-Mischungen.

Ab 16 Jahren erlaubt sind der Erwerb und Konsum von nicht-gebrannten alkoholischen Getränken wie Bier, Wein, Sekt oder Most. Ab 18 Jahren erlaubt ist auch der Erwerb und Konsum von gebrannten alkoholischen Getränken.

Wird gegen das OÖ. Jugendschutzgesetz verstoßen, sind neben Beratungsgesprächen und der Erbringung von sozialen Leistungen auch Geldstrafen vorgesehen. Erwachsene (also beispielsweise die Erziehungsberechtigten) müssen bei Übertretungen des Gesetzes mit Strafen von bis zu 7.000 Euro rechnen. In diesem Zusammenhang weist die Stadt Wels darauf hin, dass auch die Gewerbetreibenden dafür verantwortlich sind, dass in ihren Betrieben das Jugendschutzgesetz eingehalten wird. Bei Verstößen drohen für die Gewerbetreibenden Strafen von bis zu 3.600 Euro.

Textquelle: Stadt Wels 

Bildquelle: FPÖ Wels